ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemein:
Bei Lieferungen des Verkäufers gelten, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart worden ist, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Ein an die Fa. Franz Bloderer erteilter Auftrag (Bestellschein) wird für den Besteller mit der Auftragserteilung als anbotverbindlich. Der Vertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn die Bestellung des Käufers durch die Firma Franz Bloderer gesondert schriftlich bestätigt oder tatsächlich erfüllt wird.
Ausdrücklich wird festgehalten, dass unsere Außendienstmitarbeiter lediglich Verträge vermitteln, nicht aber bevollmächtigt sind, solche abzuschließen.
Ein an die Fa. Franz Bloderer erteilter Auftrag erlangt für den Besteller Verbindlichkeit mit der Auftragserteilung, für die Fa. Franz Bloderer mit der Auftragsbestätigung.
2. Mitwirkung:
Soweit für die Erfüllung des Auftrages die Mitwirkung des Bestellers vereinbart oder zweckdienlich ist, haftet der Besteller für nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Erfüllung dieser Mitwirkungsleistung.
3. Lieferung:
Lieferfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt worden sind. Bestellte Waren, welche momentan nicht lieferbar sind, werden nicht automatisch nachgeliefert. Wird jedoch mit der Bestellung ein Scheck überreicht, so erhält der Käufer mit der Warenlieferung eine Gutschrift für die nicht mitgelieferte Ware. Gutschriften können somit anlässlich einer weiteren Warenbestellung geltend gemacht werden oder auch in bar eingelöst werden.
4. Eigentumsvorbehalt:
Das Eigentum an den von der Fa. Franz Bloderer gelieferten Gegenständen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich Zinsen und Spesen beim Verkäufer. Der Besteller verpflichtet sich, die gelieferten Gegenstände bis zum Übergang des Eigentums pfleglich zu behandeln und alle erforderlichen Reparaturen unverzüglich anzuzeigen, ausführen zu lassen und zu bezahlen und keinen unserem Eigentum gefährdende Verfügungen über die gelieferten Gegenstände zu treffen. Insbesondere dürfen die vom Eigentumsvorbehalt betroffenen Gegenstände weder Dritten übereignet, verpfändet noch zum Gebrauch überlassen werden. Zu erwartende oder bereits vollzogene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind, soweit sie unseren Vorbehaltseigentum berühren, uns unverzüglich durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Die Kosten von Freigabeklagen sind vom Besteller zu tragen.
5. Rücktrittsrecht:
Der § 3 des Konsumentenschutzgesetzes lautet:
5.1. Hat der Verbraucher seine Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seinen geschäftlichen Zweck dauernd benützten Räumen noch bei einer von diesen dafür auf einer Messe oder einen Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmens sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustande Kommen des Vertrages zulaufen.
5.2. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucherin Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räumen gebracht hat.
5.3. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn:er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hatdem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechung zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise vom Unternehmer außerhalb ihrer Geschäftsräume abgeschlossen werden, oder wenn das Unternehmen seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt € 50,-nicht übersteigt.
Eine Anbahnung seitens des Unternehmens liegt insbesondere dann nicht vor, wenn das Unternehmen dem Verbraucher Werbematerial, Versandkataloge, Prospekte, Einladungen zu Veranstaltungen zusendet, und der Verbraucher aufgrund dieser Information seinen Wunsch Ausdruck verleiht ein bestimmtes Geschäft abschließen zu wollen.
Eine Anbahnung seitens des Unternehmens liegt insbesondere dann nicht vor, wenn das Unternehmen dem Verbraucher Werbematerial, Versandkataloge, Prospekte, Einladungen zu Veranstaltungen zusendet, und der Verbraucher aufgrund dieser Information seinen Wunsch Ausdruck verleiht ein bestimmtes Geschäft abschließen zu wollen.
Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, dass seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des in Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird.
§ 4 KschG:
Tritt der Verbraucher nach § 3 vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug der Unternehmer alle empfangenen Leistung samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und dem vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen, der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurück zu erstellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistung in die Gewahrsumme des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
Ist die Rückstellung der vom Unternehmer bereits er brachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem Unternehmer deren Wert zu vergüten, Soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteile gereichten.
Dem Unternehmer aus dem Titel des Schadensersatzes zustehende Schadensersatzansprüche werden durch diese Bestimmungen nicht berührt.
6. Nebenleistungen und Kosten:
Von der Fa. Franz Bloderer werden keine Verrechnungs- oder Auftragsbearbeitungskosten verrechnet, wenn ein Vertragsabschluß erfolgt oder diese Kosten im Rahmen einer Anbotslegung durch die Fa. Franz Bloderer anfallen.
Sollte jedoch von der Fa. Franz Bloderer ein Kostenvoranschlag, ohne dass damit ein Anbot seitens der Fa. Franz Bloderer verbunden wäre, erstellt werden, so ist dieser Kostenvoranschlag entgeltlich.
Die im Zusammenhang mit einem Anbot erstellten Kostenvoranschläge sind jedenfalls Kostenvoranschläge ohne Garantie im Sinne des § 5 Abs. 2 Konsumentenschutzgesetz.
Die im Zuge der Erfüllung anfallenden Gebühren der Post-, Bahn oder Speditionszustellung gehen zu Lasten des Käufers.
7. Haftung:
Die Fa. Franz Bloderer übernimmt die Haftung für eine einwandfreie Qualität aller Franz Bloderer Health Products. Durch eine vom Besteller oder Dritten ohne Zustimmung der Fa. Franz Bloderer vorgenommene Änderung oder Instandhaltungsarbeit wird jede Haftung der Fa. Franz Bloderer aufgehoben. Weiters wird die Haftung für jene Schäden, welche durch unsachgemäße Anwendung entstehen ausgeschlossen.
8. Gewährleistung:
Wandlung oder Preisminderung sind ausgeschlossen, wenn die Fa. Franz Bloderer sich zum Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mangelfreie verpflichtet. Die Preisminderung ist auch ausgeschlossen, solange sich die Fa. Franz Bloderer verpflichtet in angemessener Frist in zumutbarer Weise die Verbesserung durchzuführen oder das Fehlende nachzutragen.